Honorar-Prinzipien

Angemessenheit

Für unsere Tätigkeit werden wir ausschließlich durch unsere Mandanten vergütet. Da sich der Umfang und die Komplexität einer Family Office Tätigkeit sehr unterschiedlich darstellen kann, treffen wir mit unseren Mandanten eine individuelle Vereinbarung über das von ihnen erwünschte Dienstleistungsspektrum. In Kenntnis des tatsächlich zu erbringenden Tätigkeitsumfangs wird eine Honorarvereinbarung vorgenommen, die eine Angemessenheit wie auch eine Ausrichtung auf eine langfristige Zusammenarbeit dokumentiert. 

Transparenz

Neben der individuellen Vereinbarung des vom Vermögensinhaber gewünschten Dienstleistungsumfangs treffen wir stets eine transparente Regelung über die Honorierung unserer Tätigkeit. Als Bemessungsgrundlage unserer Vergütung dienen keine Vermögensgrößen oder Umsatzvolumina. Vielmehr wird von unserer Seite ausschließlich der zu erwartende Zeitaufwand für die vollständige Erbringung der erwünschten Dienstleistung als Kalkulationsgrundlage für eine Honorarvereinbarung herangezogen. Üblicherweise wünschen unsere Mandanten ein Pauschalhonorar, das nach Ablauf eines Quartals jeweils pro rata in Rechnung gestellt wird.

Vergütung des Zeitaufwandes

Alternativ bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, auf Basis des konkreten Zeitaufwandes, der für die Erfüllung der individuellen Dienstleistungswünsche für die Vermögensinhaber von unserer Seite erbracht wird, eine Vergütung vorzunehmen. Hierzu werden selbstverständlich auch transparente Tätigkeitsnachweise geführt.

Auskehrung von Provisionen

Aus einer Mandatstätigkeit können in bestimmten Konstellationen Zuwendungen von Dritten in Form von Bestandsprovisionen, Vertriebsvergütungen oder sonstigen Incentivierungen resultieren. Den Umfang derartiger Zuwendungen verhandeln wir im Interesse unserer Mandanten mit dem betreffenden Vermögensverwalter oder Initiator. Wir garantieren, dass wir zu keiner Zeit eine Incentivierung durch Dritte erhalten sowie Auskehrungen direkt und ausschließlich an unsere Mandanten vorgenommen werden.

Kostenersparnis 

Da wir bei allen Banken, Vermögensverwaltern und sonstigen Dienstleistern im Sinne der Vermögensinhaber die vereinbarten Konditionen und Vergütungsstrukturen auf individuelle Angemessenheit und Marktgerechtigkeit überprüfen, können wir teilweise erhebliche Kostenreduzierungen für unsere Mandanten realisieren. Diese Ersparnis kompensiert in mancher Mandatssituation bereits das für unsere Family Office Dienstleistung vereinbarte Honorar. 

Verstetigung der Vermögensentwicklung 

Der nachhaltige Mehrwert aus unserer Tätigkeit wird allerdings über die Angemessenheit der Kostenstrukturen von unseren Mandanten vorrangig darin wahrgenommen, dass sie Zugang zu attraktiven Investments und zusätzlichen Vermögensklassen erlangen. Dies führt zu einer Verstetigung der positiven Vermögensentwicklung.